Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Umgestaltung von Vorgärten und Blockinnenbereichen im Rahmen des Operationellen Programms Urban

06.08.1998 00:00

Entsprechend der Zielsetzung des Operationellen Programms "URBAN" wird im Rahmen des Unterprogramms 4 die Erhöhung und Verbesserung der Nutzbarkeit des Grünanteils in privaten Grünflächen (Vorgärten und Blockinnenbereiche) in den Sanierungsgebieten Innere und Äußere Oststadt angestrebt. Hierzu gewährt die Landeshauptstadt Erfurt Zuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinie.

Satzung über die Führung des Gebäudebestandsverzeichnisses "Statistische Gebäudedatei"

14.05.1998 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt führt ein städtisches Gebäudebestandsverzeichnis (Städtische Gebäudedatei). Zweck dieses Verzeichnisses ist es, ein aktuelles aussagekräftiges Bild über die Zahl, die Struktur und die räumliche Verteilung der Gebäude, der Wohnungen und der Bautätigkeit (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge) in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewinnen.

Satzung der Stadt Erfurt nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB über die Festlegung und Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Bindersleben (Klarstellungssatzung - KLS 007)

15.01.1998 00:00

Die Klarstellungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt grenzt das Gebiet ab, welches als im Zusammenhang bebauter Ortsteil für das Gebiet Bindersleben gilt. Nähere Informationen sind unter den Rubriken: Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanung - Klarstellungssatzungen einsehbar (siehe Link unten).

Klarstellungssatzung Schmira (Klarstellungssatzung - KLS 008)

15.01.1998 00:00

Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Schmira als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weitere Informationen sind der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).

Klarstellungssatzung Dittelstedt (KLS 006)

21.11.1997 00:00

Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Dittelstedt als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weiter Informationen ist in der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Sulze"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. eine der letzten größeren zusammenhängenden Flächen mit historisch entstandenem typischen Landschaftsbild im nordwestlichen Vorfeld der Stadt Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Blosenburg"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen im Bereich des frühgeschichtlichen Bodendenkmales Blosenburg als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den Bereich und das Umfeld des kulturhistorischen Bodendenkmales in seiner vorhandenen Form zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Wohngebietspark Roter Berg"

11.07.1997 00:00

In den Gemarkungen Erfurt, Flur 63 und Gispersleben - Viti, Flur 2 werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die Naherholung zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere durch die Erweiterung der Gehölzbestände und das Kleingewässer als Reproduktions- und Lebensraum für Amphibien und Wasserinsekten zu sichern.


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