Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen gemäß § 19 Abs. 1 BauGB (Teilungssatzung)

22.07.1998 00:00

Die Grundstücksteilung in verschiedenen Baugebieten der Landeshauptstadt Erfurt bedarf der Genehmigung. Die einzelnen Bebauungsplangebiete sind in der Teilungssatzung benannt.