Bebauungspläne und Veränderungssperren

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Bebauungspläne nach § 30 BauGB dienen der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Sie fixieren verbindlich die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB auf den Grundstücken (d. h. auch von verfahrensfreien Vorhaben wie Garagen und Einfriedungen). Das gesetzlich normierte Bebauungsplanverfahren gewährleistet eine Öffentlichkeitsbeteiligung und die gerechte Abwägung vorgebrachter Stellungnahmen durch den Stadtrat.

Alle Bebauungspläne, die zurzeit aufgestellt werden bzw. rechtskräftig sind werden auf dieser Seite aufgeführt (qualifizierte Bebauungspläne, einfache Bebauungspläne und Vorhabenbezogenen Bebauungspläne). Im Stadtplan sind die Bebauungspläne mit ihren Geltungsbereichen dargestellt.
Wurden zur Sicherung der Planungsziele eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen, ist diese unter dem jeweiligen Bebauungsplan gelistet.

Liste aller Bebauungsplanungen nach Stadtteilen

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