Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar, indem er die geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen aufzeigt.

Karte: Flächennutzungsplan der Stadt Erfurt, Stand Neubekanntmachung 14.07.2017 Karte: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans (FNP) im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Er ist somit das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

Aus dem Flächennutzungsplan lassen sich keine konkreten Rechtsansprüche, zum Beispiel das Recht, ein Grundstück zu bebauen, ableiten. Er ist jedoch wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne), die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in Teilbereichen der Stadt konkretisieren.

Der Flächennutzungsplan besteht aus dem Planwerk im Maßstab 1 : 10 000 und dem Erläuterungsbericht.

Wirksame Änderungen nach der Neubekanntmachung am 14.07.2017

Der Flächennutzungsplan wird auf Grund verschiedener Entwicklungen und Projekte kontinuierlich den planerischen Erfordernissen angepasst. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen können zum Beispiel Festsetzungen vorgesehen sein, die sich nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen. Da nach § 8 Baugesetzbuch Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Wirksame Berichtigungen nach der Neubekanntmachung am 14.07.2017

Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans ist eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die Berichtigung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt wirksam.

Planwerk, Dokumentation und Beschluss, Stand Neubekanntmachung am 14.07.2017

Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt seit dem 27.05.2006 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Im Laufe der Zeit erfolgten eine Reihe von Änderungen und Berichtigungen, die nunmehr in die Planzeichnung (Planstand: 24.03.2017) aufgenommen wurden. Die Neubekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 12 am 14.07.2017.

Die angebotene Darstellung dient nur zur allgemeinen Information. Er ist aufgrund seines Erstellungsmaßstabes 1 : 10.000 nicht flurstücksgenau.

Amtliche Auszüge aus dem Flächennutzungsplan sind nur im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung erhältlich!

Erläuterungsbericht

Der Erläuterungsbericht enthält als Bestandteil des Flächennutzungsplans Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Vorgaben. den Rahmenbedingungen und Zielen sowie den Inhalten.

Textkarten

Als Anlage zum Erläuterungsbericht gibt es eine Reihe von Textkarten, die der grafischen Untersetzung der einzelnen Themen dienen.

Beipläne

Die Beipläne dienen der Erläuterung wichtiger Einzelthemen.

Aufstellungsablauf des Flächennutzungsplanes ab Bekanntmachung am 27.05.2006

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Erfurt wurde mit seiner Bekanntmachung am 27.05.2006 erstmals wirksam. Im Laufe der Zeit erfolgten eine Reihe von Änderungen und Berichtigungen, die mit der aktuellen Neubekanntmachung in die Planzeichnung aufgenommen wurden.


Hier finden Sie den Flächennutzungsplan mit dem Stand seiner Bekanntmachung am 27.05.2006 mit den Änderungen und Berichtigungen bis zur Neubekanntmachung am 14.07.2017.