Satzung für die nichtrechtsfähige Stiftung Krämerbrücke (Satzung "Stiftung Krämerbrücke")

22.08.1996 00:00

Das Denkmalensemble Krämerbrücke gilt es gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz zu fördern, zu pflegen und zu erhalten. Zweck ist es, die in die Stiftung eingebrachten Grundstücke und die Brückenhäuser baulich zu sichern, zu pflegen und zu unterhalten.

Hinweise:

Beschluss 266/95
Bekanntmachung: 24.08.1996

1. Änderung mit Beschluss 197/01
Bekanntmachung: 09.08.2002

2. Änderung mit Beschuss 013/02
Bekanntmachung: 09.08.2002

3. Änderung mit Beschluss 0496/11
Bekanntmachung: 30.12.2011