Satzung zur Aufhebung der Satzung des Denkmalbeirates Stadt Erfurt vom 15.07.2005, in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.08.2007, vom 1. November 2010

15.07.2005 00:00

Gemäß dem Thüringer Denkmalschutzgesetz soll die untere Denkmalschutzbehörde einen sachverständigen, weisungsunabhängigen Beirat berufen, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.

Die Stadt Erfurt ist untere Denkmalschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises obliegen allein dem Oberbürgermeister (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO).

Eine besondere gesetzliche Ermächtigung für eine Satzung im übertragenen Wirkungskreis ist im Thüringer Denkmalschutzgesetz nicht enthalten. Daher konnte die Satzung des Denkmalbeirates nicht erlassen werden und wurde mit der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Denkmalbeirates Stadt Erfurt aufgehoben.

Der Denkmalbeirat wurde dennoch gebildet. Geschäftsführende Dienststelle ist das Bauamt.

Hinweise:

Beschluss: 1001/10
Bekanntmachung: 19.11.2010