Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. (Pächter) hat bei der Stadt Erfurt (Verpächterin) Kleingartenflächen angepachtet, die er als Zwischenpächter an die als gemeinnützig anerkannten Kleingartenvereine (Unterpächter) zur kleingärtnerischen Nutzung gemäß dem Bundeskleingartengesetz weiter verpachten darf. Grundlage bildet die Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.