Wochenmarkt-Rechtsverordnung

12.10.1998 00:00

Auf den festgesetzten Wochenmärkten nach der Gewerbeordnung dürfen neben den gesetzlich erlaubten Warenarten (§ 67 Abs. 1 GewO) auch die in der Verordnung aufgeführten Waren angeboten werden.

Hinweise:

Festlegung des Oberbürgermeisters 501/98
Bekanntmachung: 30.10.1998