Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt

15.06.1992 00:00

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Altstadt von Erfurt aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt bedarf der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt der Genehmigung.

Hinweise:

Beschluss: 040/92
Bekanntmachung: 24.06.1992

Änderungen:

Beschluss: 116/2001
Bekanntmachung: 12.10.2001 (In Kraft getreten: 01.01.2002)

(Hinweis: Satzungsnummer alt 6.500)