Satzung: 23.03.2012 00:00 Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Beschluss: 0166/12 Bekanntmachung: 23.03.2012