1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012

23.03.2012 00:00

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Hinweis:

Beschluss: 0166/12
Bekanntmachung: 23.03.2012