2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012

08.06.2012 00:00

Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Hinweis:

Beschluss: 546/12
Bekanntmachung: 08.06.2012