Tarifordnung zur Beteiligung der Eltern an den Aufwendungen für die Schülerspeisung an den staatlichen Schulen in der Landeshauptstadt Erfurt -SchSpTarifOEF-

17.06.2005 00:00

Für die Bereitstellung von Mittagessen an staatlichen Schulen (Schülerspeisung) entstehen Kosten für die Landeshauptstadt Erfurt. Hierfür erhebt die Landeshauptstadt privatrechtliche Entgelte nach dieser Tarifordnung.

Hinweise:

Beschluss 087/2005
Bekanntmachung: 17.06.2005

1. Änderung mit Beschluss 2013/12
Bekanntmachung: 28.12.2012 (in Kraft ab 01.01.2013)