Satzung: 07.12.2012 10:45 aktualisiert 01.09.2017 10:17 Kategorie: Gebühren und Entgelte, Kultur, Stadtrecht, Tourismus, Wirtschaft
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt auf Grundlage dieser Satzung eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gasthäusern und ähnliche Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben).