Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

11.03.1996 00:00

Die Verordnung regelt Gebiete der Landeshauptstadt Erfurt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Diese werden wie folgt bezeichnet:

- Hochheimer Holz, Hopfengrund und Wallburg,
- Quellteich mit Silbergraben,
- Kellergrund,
- Wiese am Wachsenburgblick und
- Martinsbusch mit Bachmäander.

Schutzziele sind u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen, Biotopverbundsysteme zu schaffen und schädliche Einwirkungen auf diese Gebiete abzuwenden.

Hinweise:

Festlegung des Oberbürgermeisters 613/95
Bekanntmachung: 22.03.1996