Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Petersberg"

16.05.1997 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die letzten größeren und relativ naturnahen Gehölzbestände außerhalb der Uferbereiche der Flussläufe im Zentrum der Stadt Erfurt zu erhalten, zu erweitern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 143/97
Bekanntmachung: 17.04.1997

geändert mit Entscheidung des Obermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001