Verordnung über das Naturdenkmal "Cyriaksburg"

13.06.1997 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Mauerabschnitte der Cyriaksburg als Naturdenkmal geschützt. Diese Bereiche sind zugleich Bestandteil des geschützten Kulturdenkmals Cyriaksburg. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmal ist es u. a. die Mauerabschnitte als Sekundärbiotope für felsbewohnende Pflanzen- und Tierarten zu sichern und zu bewahren.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 143/97
Bekanntmachung: 13.06.1997

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001