Verordnung über die Naturdenkmale Bäume in der Stadt Erfurt

20.08.2003 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume bzw. Baumgruppen und deren Umfeld als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Ziel ist es diese Bäume aufgrund ihres Alters, ihrer kulturhistorischen Bedeutung, ihrer Erscheinung oder ihrer Ästhetik zu erhalten und schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 116/2002
Bekanntmachung: 25.04.2003