Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2014

01.01.2014 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Hinweis:

Beschluss: 2316/13 vom 12.02.2014
Bekanntmachung: 03.05.2014