Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt vom 17. November 2010 (Sperrbezirksverordnung)

05.05.2015 13:39

Die Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt regelt das Prostitutionsverbot und die zugehörigen Ausnahmen im Stadtgebiet.

Verordnungs-Informationen

In der vom Landesverwaltungsamt Weimar erlassenen und verkündeten Verordnung wird das Prostitutionsverbot für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt geregelt.

Weiterhin wird im Paragrafen 3 der Verordnung der räumliche Geltungsbereich des Prostitutionsverbotes eingeschränkt.

Das in den Anlagen enthaltene Kartenmaterial gehört nicht zur Verordnung, soll aber den räumlichen Geltungsbereich bildlicher darstellen.
 

Hinweise:

Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger: 17.11.2010