Handlungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt für die Herstellung von Fahrradabstellanlagen und Kfz-Stellplätzen

Die „Handlungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt für die Herstellung von Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen zur Anwendung des §49 Thüringer Bauordnung (ThürBO)“ regelt den durch ein Bauvorhaben ausgelösten Stellplatzbedarf für Fahrräder und Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Anzahl und Gestaltung.
Die Stadt Erfurt hat auf Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft die "Handlungsrichtlinie für die Herstellung von Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen zur Anwendung des §49 Thüringer Bauordnung" erarbeitet. Mit der Drucksache 0289/21 wurde sie einstimmig vom Stadtrat am 10.11.2021 beschlossen und ist für alle Bauvorhaben anzuwenden.

Beschluss zur Drucksache 0289 /21 vom 10.11.2021
Bekanntmachung: 24.12.2021