Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (VgnStSEF)
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Die Parkgebührenordnung regelt die Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen während des Laufes einer Parkuhr oder anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen, die zur Überwachung der Parkzeit zulässig sind.
Die Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena Erfurt gemäß der 3. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung Multifunktionsarena Erfurt vom 17.03.2021 wird mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben.
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.