Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung ist die Regelung zum entwässerungstechnischen Sondersatzungsgebiet im Güterverkehrszentrum Erfurt (GVZ) aufgehoben. Es gelten fortan die Regelungen der Entwässerungs- bzw. der Abwassergebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet.
Die Entwässerungssatzung regelt die Art der Abwasserentsorgung als öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt Erfurt und die Aufgaben der Träger der Abwasserentsorgung.
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen im Sinne Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Erschließungsbeiträge. Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Grenzen, die Ermittlung und Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und mögliche Kostenspaltungen.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.