Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 08.01.2024 09:36
Kategorie: Bürger, Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Grundlagen, Umwelt, Verwaltung, Verkehr, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 06.01.2022 10:16
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Ordnungsbehördliche Regelungen, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Satzung: 23.07.2016 00:00
aktualisiert: 23.06.2021 10:52
Kategorie: Kultur, Sport, Stadtrecht, Tourismus, Kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe, Stadtwerke Erfurt
Der Eigenbetrieb Multifunktionsarena Erfurt wird als Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen (Eigenbetrieb) geführt.
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Satzung: 11.03.2011 00:00
Kategorie: Immobilien, Haushalt, Grundlagen, Verwaltung, Kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
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Satzung: 21.01.2005 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Ökologie, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.