Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 06.08.2024 15:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Ordnungsbehördliche Regelungen, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 08.01.2024 09:36
Kategorie: Bürger, Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Grundlagen, Umwelt, Verwaltung, Verkehr, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
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Satzung: 01.01.2019 00:00
aktualisiert: 21.02.2022 15:47
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Umwelt, Abfall, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
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Satzung: 23.07.2016 00:00
aktualisiert: 23.06.2021 10:52
Kategorie: Kultur, Sport, Stadtrecht, Tourismus, Kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe, Stadtwerke Erfurt
Der Eigenbetrieb Multifunktionsarena Erfurt wird als Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen (Eigenbetrieb) geführt.
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Satzung: 11.09.2015 00:00
Kategorie: Ökologie, Agenda 21, Stadtrecht, Umwelt, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt und die Stadtwerke Erfurt Gruppe stifteten bis zum Jahr 2015 einen Zukunftspreis. Mit dem Zukunftspreis wurde das Engagement für zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung Erfurts in allen Lebensbereichen unterstützt werden. Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Drucksache 0881/15 die Aufhebung der Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Somit wurde die rechtliche Grundlage zur Vergabe des Zukunftspreises aufgehoben.
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Satzung: 21.01.2005 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Ökologie, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.