Verordnungen

Übersicht

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2023

25.08.2022 00:00

Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass geöffnet sein. Das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Demnach dürfen die Verkaufsstellen des Ortsteils Altstadt i. S. d. § 2 Satz 1, Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt am Sonntag, den 18.06.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, am Sonntag, den 01.10.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag, den 10.12.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Alkoholverzehrverbot in der Landeshauptstadt Erfurt, hier Bereich Meienbergstraße

01.01.2022 00:00

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen regelt, dass zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens in der Meienbergstraße auf offener Straße kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Das so genannte Alkoholverzehrverbot tritt mit Ablauf der ursprünglichen Verordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 fort.


Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1