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Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern (Hausnummernverordnung) der Landeshauptstadt Erfurt

01.04.2015 13:20

Die Hausnummernverordnung dient der einheitlichen Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Weimarischen Straße 2. BA, Bereich Rudolstädter Straße

28.12.2002 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Erneuerung der Rudolstädter Straße im Rahmen der Baumaßnahme 2. BA Weimarische Straße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlage Straße der Jugend in Dittelstedt

28.06.2002 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme grundhafter Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlage „Straße der Jugend“ zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet:

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Teileinrichtung Gehweg der öffentlichen Verkehrsanlage Biereyestraße

15.03.2002 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlage Petersbergstraße

15.03.2002 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe Anlage):

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Teileinrichtung Gehweg der öffentlichen Verkehrsanlage Rudolfstraße

15.03.2002 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Maßnahme grundhafter Ausbau der Teileinrichtung Gehweg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe Anlage):

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme Azmannsdorfer Weg

08.02.2002 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt i. d. F. der Neubekanntmachung vom 16. Juli 1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 6. August 1999) wird für die Baumaßnahme Azmannsdorfer Weg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet: Azmannsdorfer Weg von Bahnunterführung "Schwarzes Loch" (nördliche Ausfahrt) bis hintere Grenze des Grundstückes Haus Nr. 3

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme HS 1 - Ortslage Schmira, Bachstraße

28.12.2001 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 23.07.1999) werden für die Baumaßnahme HS 1, Ortslage Schmira, Bachstraße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet:

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Möbisburg

28.12.2001 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) zuletzt geändert durch die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 23.07.1999) werden für die Baumaßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Möbisburg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet (siehe beiliegende 4 Übersichtsskizzen):

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Wurzener Weg/Annaberger Weg - TBA-Obj.-Nr.: 66-0420-98

28.12.2001 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme Wurzener Weg/Annaberger Weg zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet:


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