Vollstreckung
Beitreibung der öffentlich-rechtlichen und zur Verwaltungsvollstreckung zugelassenen privatrechtlichen Geldforderungen
- der Stadtverwaltung Erfurt
- anderer Kommunen (Amtshilfe) und
- anderer Behörden und beliehener Personen wie ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice für den Mitteldeutschen Rundfunk, IHK, Handwerkskammer, Vermessungsingenieure, TÜS GmbH usw. (zugewiesene Vollstreckung).
Abweichend von den unten genannten Öffnungszeiten des Innendienstes sind die Sprechzeiten der Vollziehungsbeamten (Außendienst) wie folgt:
- Dienstag: 16:00 - 17:00 Uhr
- Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Wichtiger Hinweis zu den Sprech- und Öffnungszeiten
Die unten aufgeführten Sprech- und Öffnungszeiten gelten ausschließlich für telefonische Vorsprachen.
Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich dienstags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Darüber hinaus können persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Wir bitten um Verständnis.
Montag | 09:00 - 11:30 Uhr | |
Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 11:30 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 11:30 Uhr |
sowie nach Vereinbarung