Allgemeinverfügung zur Untersagung aller zu Bränden führenden Handlungen im Geltungsbereich der Grünanlagensatzung – gültig ab 01.07.2025

01.07.2025 00:00

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an:

Allgemeinverfügung ab dem 01.07.2025

Geltungsbereich

Im Geltungsbereich der Grünanlagensatzung sind alle Handlungen, die zu Bränden führen können, untersagt.
Insbesondere das Entzünden von Feuer und Grills jeglicher Art (auch auf fest installierten Grillplätzen), das Entzünden von Kerzen oder von Kohle, z. B. für Wasserpfeifen oder Ähnliches. Ebenso ist das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, Streichhölzern oder dergleichen untersagt sowie das Entsorgen von Asche oder Tabakresten, welche ein Feuer entfachen können.

Gründe

Die Gefahr für Wald- und Wiesenbrände ist anhaltend hoch! Der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes liegt bei 4 (hohe Gefahr), der Waldbrandgefahrenindex bei 3 - 4 (mittlere bis hohe Gefahr). Die vorhergesagten Niederschläge brachten nicht die erhoffte Entspannung, die Lage ist anhaltend kritisch.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.

Dauer

Diese Allgemeinverfügung gilt befristet bis zum 30.09.2025. Sie kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen bzw. mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Erfurt, Garten- und Friedhofsamt, Heinrichstraße 78, 99092 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Erfurt, den 01.07.2025
Landeshauptstadt Erfurt

Im Auftrag

 

gez.
R. Schreeg
Amtsleiterin Garten- und Friedhofsamt