Allgemeinverfügungen

Allgemeines

Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.

Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Schulnetzplans der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19

30.10.2015 00:00

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt erlässt gemäß der §§ 35 und 41 ThürVwVfG vom 1.12.2014 (GVBl. S. 685), i. V. m. den §§ 13,14 und 41 ThürSchulG vom 30.4.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31.1.2013 (GVBl. S.22) sowie der im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt am 13.2.2014 beschlossenen Fortschreibung des Schulnetzplanes der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 (Beschluss zur DS 2183/13; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 5 vom 22.3.2014) i. V. m. mit der am 21.10.2015 beschlossenen Änderung zum Schulnetzplan (Beschluss zur DS 1592/15; veröffentlicht und wirksam bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 vom 30.10.2015) folgende Allgemeinverfügung: