Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet der Stadt Erfurt
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an: