Allgemeinverfügung zur Untersagung aller zu Bränden führenden Handlungen im Geltungsbereich der Grünanlagensatzung – gültig ab 01.07.2025
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an: