Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über verkehrliche Regelungen auf der Veranstaltungsfläche Domplatz
Aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird für den Bereich des Domplatzes (siehe Anlage mit der Darstellung des Geltungsbereiches), nachfolgende Verfügung getroffen: