Nächste Bundestagswahl

Allgemeines zur Wahl

Am 23. August 2024 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 28. September 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag festgelegt. Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt.

Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Voraussichtlich findet die Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 statt.

Bei der Bundestagswahl 2025 bildet die kreisfreie Stadt Erfurt gemeinsam mit der Stadt Weimar und der Gemeinde Grammetal den Bundestagswahlkreis 192 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II und damit das Wahlgebiet für die Bundestagswahl.

Antrag auf Eintragungs ins Wählerverzeichnis

Die Eintragung aller nach § 12 BWG Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Gemeinde beantragen, in der sie zuletzt gemeldet waren.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.

Kontakt

Herr Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-6680
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