Artikelreihe zum Stadtumbau - Nr. 14
Im fünften Beitrag "Sonderfall Großsiedlungen" hatten wir Ihnen bereits die besonderen Rahmenbedingungen für den Stadtumbau in den Großsiedlungen erläutert. Nachdem Sie inzwischen viel über den Stadtumbau in der gesamten Stadt erfahren haben, möchten wir Ihnen heute das Prinzip des neuen Masterplans II für die Erfurter Großsiedlungen erklären, der Anfang September zur Bürgerbeteiligung freigegeben werden soll.
Der erste Masterplan war bereits 2001 aufgestellt und 2003 nochmals aktualisiert worden. Inzwischen haben sich die Stadtteile weiterentwickelt. Daher ist der Masterplan nun grundlegend gemeinsam von Stadt und Wohnungsunternehmen überarbeitet worden. Der neue Masterplan II wird künftig als "Teilräumliches Konzept" für alle Großsiedlungen in das Stadtumbaukonzept integriert. Schon deshalb wurde auch der Johannesplatz einbezogen.
Die wichtigste Neuerung am Masterplan II ist, dass sein Schwerpunkt nicht mehr auf der Rückbauplanung liegt, sondern darauf, welche Bereiche langfristig stabil bleiben. Deshalb gilt der Masterplan II auch bis zum Jahr 2020. Auf der Grundlage von städtebaulichen Leitbildern stellt er einerseits die bis dahin zu erhaltenden Gebietsteile dar, andererseits legt er die Bereiche fest, in denen weiterhin ein Rückbau gefördert werden kann. Damit haben Bewohner, Stadt, Eigentümer und Fördergeber eine langfristige Entscheidungsgrundlage.
Die mindestens bis 2020 zu erhaltenden Bereiche werden als Garantiegebiet (orange) festgelegt. Die Anzahl an Wohnungen in diesen Garantiegebieten liegt noch unter der Zahl der Haushalte, die 2020 voraussichtlich in den Großsiedlungen leben. Die Garantiegebiete enthalten alle gut vermieteten, sanierten Gebäude, aber auch teil- und unsanierte mit langfristig guter Prognose. Einzelne Gebäude, die im Garantiegebiet liegen, aber bis 2020 zurückgebaut werden sollten, werden von vornherein als Beobachtungsobjekte im Garantiegebiet (dunkelgrün) dargestellt. Mit Ausnahme dieser Beobachtungsobjekte gibt es im Garantiegebiet keine Förderung für einen Rückbau, sondern nur für eine weitere Aufwertung.
Alle übrigen bebauten Bereiche werden als Dispositionsgebiet (orange-grün gestreift) festgelegt. Hier kann ein Rückbau grundsätzlich gefördert werden, wenn die Eigentümer dies beabsichtigen. Ein Teil der Gebäude kann aber je nach Bedarf auch noch 2020 und darüber hinaus Bestand haben. Wenn sich Gebäude im Dispositionsgebiet in den nächsten Jahren günstig entwickeln, können sie auch nachträglich in das Garantiegebiet überwechseln. Die Dispositionsgebiete enthalten hauptsächlich unsanierte, aber auch teilsanierte oder sanierte Gebäude mit heute noch unsicheren Zukunftsaussichten.
Zusammenhängende Flächen, auf denen bereits abgerissen wurde, werden zum Entwicklungsgebiet (grün). Diese Flächen können je nach Eignung verschiedene Nachnutzungen erhalten, aber auch Grünfläche bleiben. Rückbauobjekte werden im Masterplan II nicht mehr dargestellt. Weil der Masterplan II bindende Regeln zur Förderung festlegt, ist gewährleistet, dass die eingesetzten Fördermittel immer sinnvoll eingesetzt werden.
Aus der Einwohnerprognose wissen wir, dass die Großsiedlungen auch künftig stark von Einwohnerrückgängen betroffen sind. Niemand weiß aber viele Jahre im Voraus, wann welche Gebäude so leer sein werden, dass sie abgerissen werden müssen. Deshalb wird der Masterplan II durch Maßnahmepläne ergänzt, die alle zwei Jahre neu aufgestellt werden. Hier werden alle beabsichtigten Aufwertungs- und Rückbaumaßnahmen für die beiden folgenden Jahre dargestellt und rechtzeitig vorher veröffentlicht. Der Masterplan II und der zugehörige Maßnahmeplan für die Jahre 2006 bis 2008 sollen voraussichtlich Anfang September in mehreren öffentlichen Einwohnerversammlungen detailliert erläutert werden.
Der nächste und letzte Artikel dieser Reihe geht darauf ein, wie Sie sich als Bürger in den Stadtumbauprozess einbringen können: Wann werden Sie über welche Planung informiert und wo können Sie aktiv am Stadtumbau und seiner Vorbereitung mitwirken?