Geflügel muss ab 20. Februar wieder in den Stall
Nach der am 14.02.2006 vom Friedrich-Loeffler-Institut vorgelegten Risikobewertung habe sich das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel jetzt auch von der Südwest- und der Zentralroute des Vogelzuges erhöht. Das hänge vor allem mit dem Ausbruch der Vogelgrippe in Nigeria zusammen. Die Ursachen für den Eintrag von H5N1-Virus durch Schwäne in Italien, Griechenland, Bulgarien, Kroatien und Slowenien seien weiterhin unklar. Vor diesem Hintergrund empfehle das FLI die umgehende Aufstallung von Geflügel.
"Ich werde den Empfehlungen der Wissenschaftler folgen und mit einer Eilverordnung zum 20. Februar das bundesweite Aufstallen von Geflügel erlassen", erklärte der Minister.
Als weitere Schutzmaßnahmen sind vorgesehen:
Generell sind Geflügelveranstaltungen und -märkte verboten. Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Ausnahmeregelungen sind strikter gefasst worden und auf lokale Veranstaltungen beschränkt. Diese sollen ausschließlich in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden. Die Tiere müssen vor einer solchen Veranstaltung klinisch untersucht werden.
Mit den Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um möglichst viele dieser anscheinend sehr empfänglichen Tiere einer Untersuchung im Rahmen des Wildvogelmonitorings zuzuführen.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Behörden bei der Überwachung der Wildvogelpopulation zu unterstützen und das Auffinden verendeter Tiere umgehend den zuständigen Behörden vor Ort zu melden. Auch unabhängig von der Vogelgrippe sollten verendete Tiere grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.