Zuwanderung nach Deutschland = Integration?
Die Zuwanderung von Migrantinnen und Migranten geschieht aus völlig verschiedenen Überlegungen. Ebenso vielfältig wie diese Gründe sind auch die Länder, aus denen Migranten/-innen stammen.
Abhängig von Herkunftsland (EU-Staat oder Drittland) und dem Zweck des Zuzuges sind jeweils andere aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen und Folgen relevant.
Die Teilnehmer/-innen der Veranstaltung sollen mit der Systematik und dem Inhalt der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vertraut gemacht werden.
Der Schwerpunkt liegt auf den aufenthalts-, arbeitserlaubnis-, und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen, je nach Bedarf werden auch übergreifende Zusammenhänge, etwa mit dem Familienrecht oder dem Internationalen Privatrecht, aufgezeigt.
Referentin: Ulrike Bargon, Rechtsanwältin, AGAH Hessen
Anmeldung unter: Büro der Ausländerbeauftragten/Ausländerbeirat
Telefon: 0361 655-1044
Fax: 0361 655-6722
E-Mail: auslaenderbeirat@erfurt.de
Der Eintritt ist frei.