Bebauungsplan ALT608 "Horngasse"

29.08.2011 00:00

Die Stadtverwaltung Erfurt stellt einen Bebauungsplan ALT608 Horngasse auf. Der Geltungsbereich umfasst die Fläche, die bereits heute als Grünfläche hinter der Krämerbrücke genutzt wird und als solche gesichert werden soll und die angrenzenden Verkehrsflächen Hütergasse und Gotthardtstraße.

Die Fläche nördlich der Krämerbrücke zwischen Hütergasse, Gotthardtstraße und Breitstrom wurde seitens der Stadt Erfurt als öffentliche Grünanlage und Kinderspielplatz angelegt und unterhalten.

Gemäß den gegenwärtig verfolgten Zielen zur Erhaltung und Fortentwicklung der Erfurter Altstadt soll diese Nutzung auch langfristig beibehalten und gesichert werden, da eine Erweiterung der Bebauung in diesem Bereich entgegen den ursprünglichen Zielen des Rahmenplans "Erweiterte Altstadt" nicht mehr verfolgt wird.

Mit dem Bebauungsplan soll ein verbindliches Regelwerk geschaffen werden, in welchem die städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsziele gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu Art der Nutzung neu definiert werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Weiterführende Informationen erhalten sie über den angeführten Link.