Soforthilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen in Thüringen

18.06.2013 11:44

Seit gestern steht vom Hochwasser geschädigten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Arbeitnehmern und Angehörigen der Freien Berufe ein Soforthilfeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zur Verfügung.

Die Flutkatastrophe der letzten Wochen hat enorme, teils Existenz bedrohende Schäden in Thüringer Unternehmen verursacht. Zur Schadenbeseitigung steht nun ein Soforthilfepaket von insgesamt 10 Mio. Euro für die zeitnahe Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Fortsetzung der Betriebstätigkeit zur Verfügung.

Gezahlt wir ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, finanziert jeweils zur Hälfte aus Landes- und Bundesmitteln. Gefördert werden 50 Prozent der Ausgaben zur Beseitigung von Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser im Mai/Juni 2013 entstanden sind. Dazu zählen

  • Ausgaben für Reparaturen an Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
  • die Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Zeitwertes des untergegangenen Wirtschaftsgutes
  • die Wiederbeschaffung von Vorräten und Lagerbeständen für Material, Halb- und Fertigprodukten bis zur Höhe ihres Zeitwertes
  • Sachausgaben zur Vermeidung von Folgeschäden

bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

Die entsprechende Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sowie das zugehörige Merkblatt und Antragsformular stehen auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank bereit. Sie ist für die Antragsbearbeitung zuständig.

Die Auszahlung des Zuschusses kann nach Vorlage eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheides bei der Thüringer Aufbaubank mit Hilfe eines Abrufantrages beantragt werden. Hierfür sind entsprechende Kostenvoranschläge oder Rechnungskopien mit einzureichen. Finanzielle Leistungen, die nach der ThürRL Soforthilfe Thüringen in Anspruch genommen wurden, werden angerechnet. Schäden, die durch Leistungen Dritter (z.B. Versicherungsleistungen oder Spenden) abgedeckt sind, werden nicht gefördert.

Bei Fragen rund um Unterstützungsmaßnahmen in Bezug auf die Hochwasserschäden können Sie sich an die Hotlines der Thüringer Aufbaubank, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der DEHOGA Thüringen sowie an den Verband der Wirtschaft Thüringens e. V. wenden.