Öffentliche Auslegung des Entwurfs einer einheitlichen Entgeltordnung
Mit diesem Entwurf wird ein neuer Ansatz verfolgt. Statt der bisherigen Stufenmodelle, die nach Betreuungsform und Alter der Kinder unterschiedliche Beiträge vorsahen, wird es mit der einheitlichen Entgeltordnung ein einheitliches Berechnungsverfahren geben. Das bedeutet aber auch, dass es zu Veränderungen im Vergleich zu den bisherigen Beiträgen kommen wird.
Der Entwurf bis zum 31. Januar 2014 hier auf Erfurt.de einzusehen.