Fachtag des Netzwerkes "Frühe Hilfen/Kinderschutz Erfurt"

11.03.2014 09:12

Am 5. März 2014 fand der zweite große Fachtag für das Netzwerk "Frühe Hilfen/Kinderschutz Erfurt" statt. Unter Leitung des Jugendamtes Abt. Soziale Dienste Fachbereich Frühe Hilfen/Kinderschutz wurde in enger Kooperation mit der Kinderschutzgruppe des Helios-Klinikum Erfurt diese Veranstaltung organisiert.

Netzwerk "Frühe Hilfen/Kinderschutz in Erfurt"

Anliegen dieser Fachtagungen ist die bessere Verzahnung der Professionen von Gesundheitswesen, Jugendhilfe und anderer Anbieter sozialer Dienstleistungen.

Wenn die Akteure dieser genannten Berufsgruppen die gemeinsamen Schnittstellen und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit für den Einzelfall kennen, dann kann schwangeren Frauen oder  Eltern frühzeitig ein konkretes Hilfeangebot zur optimalen Erziehung und Betreuung ihrer Babys und Kleinkinder unterbreitet werden.

Auf dieses bessere Verständnis der jeweiligen Arbeit zielten die bisherigen Fachtagungen durch ausgewählte Referenten ab.

Der Einladung folgten 181 Fachkräfte aus den verschiedensten Berufsfeldern, ihnen bot sich die Gelegenheit in 5 Referaten sehr unterschiedliche aber dennoch eng verbundene Professionen zu erleben.

Referate

Frau Professor Katinka Beckmann erläuterte sehr detailliert Zahlen zum Kinderschutz, die den Nutzen der Zusammenarbeit überzeugend verdeutlichten. Weiterhin referierte sie zum Bundeskinderschutzgesetz, welches sich konkret an alle anwesenden Akteure richtet und insbesondere auch die Verantwortung freier Träger der Jugendhilfe im Blickfeld hat.

Herr Dr. Wurst, Chefarzt des Sozialpädiatrischen Zentrums am Klinikum Suhl und zugleich Leiter der AG Kinderschutz der Landesärztekammer Thüringen, verwies auf die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Chance für einen aktiven Kinderschutz, wenn sich an jeder größeren Kinderklinik eine Kinderschutzgruppe (KSG) organisiert, die auf das Erkennen von Kindeswohlgefährdungen spezialisiert ist. Durch Kooperationsvereinbarungen mit der örtlichen Jugendhilfe können hier für jeden Einzelfall individuell ein weiterführendes Hilfekonzept Eltern unterbreitet werden bzw. notwendige Interventionen zeitnah umgesetzt werden.

Im Referat des Herrn Georg von Schmettau, der als Richter am AG Erfurt für Familienrechtssachen zuständig ist, wurde auch den Fachkräften aus anderen sozialen Diensten deutlich, dass die Eingriffsschwelle in das Sorgerecht sehr hoch ist. Da die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, ist ein frühzeitiges abgestimmtes Zusammenarbeiten ein Gebot der Stunde. Somit können und sollen Familien noch besser gestärkt werden.

Im Fachvortrag von Frau Karin Timm und Frau Astrid Wabra, welche zur Bedeutung frühkindlicher Bindung sprachen, verstärkte sich diese Tendenz, ebensolche Angebote wie Entwicklungspsychologische Beratung von Familien mit Säuglingen frühzeitig zu nutzen und Eltern pass- und zielgenau diese Angebote zu eröffnen.

Herr Heiko Höttermann, Geschäftsführer der LG Kinder- Jugendschutz Thüringen zeigte anhand eines konkreten Fallbeispiels wie Vernetzung möglich ist. Zudem verwies er auf die zahlreichen Angebote des Freistaates Thüringen zum Kinderschutz.

Fazit

Die Veranstaltung war ein voller Erfolg, was auch die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer belegen. Sie konnten konkrete Fakten und Angebote sowie eine gesteigerte Rechtssicherheit für ihr weiteres Handeln mitnehmen.

Im Herbst 2014 soll eine weitere Veranstaltung folgen.
Vorgesehene Themen wie:

  • der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen,
  • die Frage, wann ist eine Inobhutnahme zum Schutz eines Kindes unumgänglich,
  • die Rolle des Frauenhauses im Kinderschutz und
  • klinische Fälle von Kindeswohlgefährdungen werden für Spannung sorgen.

Für die Stadt Erfurt ist geplant, dass 7 Fachkräfte freier Träger der Jugendhilfe und 5 Pädagogen aus Schulen eine Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft nutzen, um für das Netzwerk Frühe Hilfen - Kinderschutz als Multiplikatoren und zu anonymen Fallberatungen zur Verfügung zu stehen.

Damit haben Ärzte, Sucht- und Schwangerschaftsberatungsstellen und andere Einrichtungen und Dienste des Sozial- und  Gesundheitswesens die Möglichkeit eine verbindliche Kooperation zum Kinderschutz zu vereinbaren.