Das Umwelt- und Naturschutzamt informiert über aktuelle Regelungen zur Industrieemissions-Richtlinie
Im Detail informiert die untere Immissionsschutzbehörde über die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL 2010/75/EU) in nationales Recht. Hiernach sind die größten gewerblichen Anlagen, von denen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, der Öffentlichkeit bekannt zu geben. In Verbindung mit dem festgelegten Überwachungsprogramm wird dieser Forderung mit umfassenden Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen sowie den hieraus abzuleitenden Maßnahmen entsprochen.