Erhaltungssatzung "Magdeburger Allee"

19.05.2015 11:28

Seit Bekanntmachung der Erhaltungssatzung EH014 "Magdeburger Allee" im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Erfurt am 15.08.2014 gilt, dass zur Erhaltung des Gebietes der Abbruch, der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung bedarf.

Der Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB für ein Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung der Stadt Erfurt ist im Bürgerservicebüro Bau bzw. im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung , Löberstraße 34, 99096 Erfurt, einzureichen.

Der Geltungsbereich der Satzung ist in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

Jedermann kann die Satzung im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, Tel.: 0361 655-3914, Fax: 0361 655-3909, E-Mail: bauinfo@erfurt.de, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)

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