Markterkundungsverfahren/Regelausbauabfrage zum Breitbandausbau

05.08.2016 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland eine „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, in der Fassung der ersten überarbeiteten Version vom 20.06.2016, zu beantragen.
Eine Beantragung von Landesmitteln kann unter gegebenen Bedingungen auch möglich sein.

Da ein selbsttragender Ausbau der Breitbandinfrastruktur Vorrang vor geförderten Ausbauvorhaben genießt, erkundet die Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen einer Markterkundung/Regelausbauanfrage, ob Ihr Unternehmen:

a) im vorgesehenen Erschließungsgebiet bereits mindestens 30 Mbit/s für alle Interessenten zur Verfügung stellen kann

b) innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, im Rahmen eines Regelausbaus einzelne Gebiete - mindestens in einer Ortslage flächendeckend (Ortslage = zusammenhängende, in einem Polygon liegende Siedlungsfläche) - in Thüringen breitbandig mit mindestens 50 Mbit/s im Download zu erschließen.

Bitte lassen Sie dem Amt für Wirtschaftsförderung, Fischmarkt 11, 99084 Erfurt, eine verbindliche Information bis zum 30.09.2016 auch dann zukommen, wenn Sie innerhalb der nächsten drei Jahre einen solchen Regelausbau nicht durchführen werden. Bereits am 05.09.2016 kann für die angefragte Region ein Interessenbekundungsverfahren (Ermittlung der Interessenten an einem geförderten Breitbandinfrastrukturausbau) folgen.

Übersenden Sie dazu bitte sowohl eine Übersicht der von Ihrem Telekommunikationsunternehmen versorgten Haushalte und Unternehmen im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Anlage 1 zur Förderrichtlinie Breitband, als auch zu den vorgesehenen Erschließungen (nach denselben Vorgaben).

Die Mindestanforderungen zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link:

Bitte geben Sie zu der 50 Mbit/s - Versorgung, die bereits verfügbar ist, auch noch die Gebiete  mit mindestens 30 Mbit/s - Versorgung an. In diesen Gebieten ist eine Förderung des Ausbaus ausgeschlossen, da es sich um keinen „weißen Fleck“ gemäß EU-Definition handelt. Nur so kann gesichert werden, dass die von Ihnen bereits versorgten Gebiete später nicht im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus mit überbaut werden. Des Weiteren gilt es die GIS-Nebenbestimmungen zu berücksichtigen.

Sofern Ihr Unternehmen einen selbsttragenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in einzelnen Gebieten in Thüringen innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, sind entsprechend Punkt 3.5 „Mindestnachweispflichten im Markterkundungsverfahren" aus dem Leitfaden zum Breitbandausbau folgende Angaben erbeten:

  • Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung
  • Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von Meilensteinen der Maßnahme. Für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht ist eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vom Entscheidungsbevollmächtigten vorzulegen (z.B. Geschäftsführerbeschluss)
  • In einem entsprechend abzuschließenden Vertrag würden u. a. verschiedene Meilensteine vorgesehen, die innerhalb des zu regelnden Zeitraums erreicht werden müssen (z. B. Ausbau definierter Teilgebiete innerhalb bestimmter Fristen. siehe dazu RN 65 inkl. Fußnote 80 der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“, ABl. EU 2013/C 25/01 vom 26.01.2013 sowie § 4 Absatz 3 NGA-RR)
  • Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben
  • Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten gem. § 6 TKG
  • Sicherheitskonzept gem. § 109 Abs. 4 TKG
  • Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw. KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/ Router)
  • Georeferenzierte kartographische Darstellung (in GIS oder CAD Formaten) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze
  • Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahre (inklusive Mobilfunk), wobei die 3-Jahres-Frist je nach Richtlinie anders auszurichten ist (nach NGA-Rahmenregelung Nachweis für kommende 3 Jahre fordern, während nach AGVO der Nachweis für kommende 4 Jahre zu fordern wäre)
  • Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahme (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse)
  • Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (siehe § 4 Absatz 2 NGA-RR)
  • Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung

sowie einen

  • Unternehmensplan nebst detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind

Eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Regelausbauansage kann nicht gewährt werden!