Bündnis "Pro Katze" würdigt Initiative zum Schutz freilebender Katzen
Die Stadt Erfurt hat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen nach §13b des Tierschutzgesetzes erlassen, die am 2. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung regelt den unkontrollierten Freigang fortpflanzungsfähiger Katzen im Stadtgebiet. Insbesondere wird den Erfurter Besitzern solcher "Freigänger" die Kastration sowie die Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere aufgegeben. Gleichzeitig fördert die Stadtverwaltung den Erfurter Tierschutzverein e. V. bei dessen Bemühungen um die Kastration freilebender Katzen finanziell.
Frei lebende Katzen leiden unter Mangelernährung, schweren Erkrankungen, Verletzungen und extremen Wetterlagen. Die unkontrollierte Vermehrung dieser verwilderten Hauskatzen, auch bedingt durch die Paarung mit freilaufenden Hauskatzen, die nicht kastriert sind, soll durch diese Tierschutzmaßnahmen reguliert werden.