Stadtrat bereitet sich auf Krisensituationen vor

12.03.2020 08:35

Der Erfurter Stadtrat will in einer außerordentlichen Notsituation seine Sitzungshäufigkeit auf das gesetzliche Mindestmaß reduzieren. So haben es am Abend die Stadtratsmitglieder nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit entschieden. Nur noch einmal im Vierteljahr soll dann eine Stadtratssitzung stattfinden. Bisher werden Stadtratssitzungen (außer in den Sommermonaten) einmal monatlich angesetzt.

Hauptausschuss soll im Bedarfsfall übernehmen

Die neue Regelung gilt zukünftig für außerordentliche Lagen, wie beispielsweise eine auftretende Pandemie oder Notsituationen, in denen Stadtratsmitglieder oder Mitarbeiter der Verwaltung wegen Krankheit, Quarantänemaßnahmen oder Zuweisung neuer Aufgaben nicht mehr einsatzfähig sind. "Im Pandemiefall mit großem Ausfall von städtischem Personal sind Ämter wie die Feuerwehr, das Gesundheitsamt oder das Bürgeramt einfach wichtiger, als der Sitzungsdienst, der die Stadtratssitzungen vorbereitet", sagte der Finanzbeigeordnete Steffen Linnert im Anschluss an die Diskussion. Im Moment sei diese Situation noch nicht eingetreten. Außerdem gehe es auch darum, das Ansteckungsrisiko von Stadtratsmitgliedern zu minimieren.

Der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung war von Oberbürgermeister Andreas Bausewein eingebracht worden. "Wir wollen mit dieser Entscheidung nicht die Demokratie aushebeln. In Krisensituationen müssen wir einfach handlungsfähig bleiben", sagte er. Während der außerordentlichen Situation soll statt des Stadtrates und anderer Ausschüsse ausschließlich der Hauptausschuss wichtige Entscheidungen für die Stadt treffen. Ausnahme sind Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.

Der Hauptausschuss ist mit sechs Stadtratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister besetzt. "Das Gremium soll in solch einer Situation nur Dinge entscheiden, die unbedingt entschieden werden müssen. Es sollen keine konfrontativen Themen am Stadtrat vorbei entschieden werden. Es geht nicht um Grundsatzentscheidungen, sondern um den Erhalt der Handlungsfähigkeit von Stadtverwaltung und Stadtrat", so der OB. Wann eine solche Notsituation vorherrscht und wie lange diese andauert, das soll auf Antrag des Oberbürgermeisters oder der Mehrheit der Ausschussmitglieder festgelegt werden. Die Regelung gilt für maximal ein halbes Jahr. Dann muss der Stadtrat neu entscheiden, ob er wieder übernehmen kann oder noch nicht.