Erfurter Allgemeinverfügung wird „nachjustiert“

20.03.2020 07:26

Kontrollen des Bürgeramtes haben begonnen

Die Landeshauptstadt Erfurt wartet auf einen offiziellen Erlass des Thüringer Landesverwaltungsamtes, der die Schließung von Geschäften und Gaststätten regelt. „Wir brauchen dringend eine thüringenweite Einheitlichkeit. Am besten, in dem der Freistaat nicht nur empfiehlt, sondern alle zur Umsetzung verpflichtet“,  sagte Oberbürgermeister Andreas Bausewein, der auch den städtischen Corona-Krisenstab leitet. „Wir warten auf Post aus Weimar, und wenn die kommt, dann justieren wir unsere städtische Allgemeinverfügung nach.“ So fehlten bisher beispielsweise die Optiker und Hörgeräteakustiker auf der Positivliste. Sie dürften ihre Läden weiterhin offen halten. Den Hotels und Pensionen  in Erfurt ist es außerdem erlaubt, Geschäftsreisende zu beherbergen.

Bausewein verteidigte das gestrige Vorgehen der kreisfreien Thüringer Städte, die gemeinsam vorgeprescht waren und weitreichende Maßnahmen beschlossen hatten. „Wir mussten handeln, denn die Zeit läuft uns weg. Das Wichtigste ist, die Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen“, sagte er. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Städte treten in Erfurt, Jena und Weimar spätestens um 0 Uhr in Kraft. 

Unterdessen hat das Bürgeramt der Stadt Erfurt heute schon kontrolliert, ob Gewerbetreibende ihre Läden und Gaststätten schließen. Verstöße wurden  allerdings noch nicht sanktioniert. Laut Allgemeinverfügung gelten die Auflagen erst ab Freitag 0 Uhr. „Die Strategie ist beraten, informieren und dann – bei keiner Einsicht – zu sanktionieren“, sagte Erfurts Ordnungsdezernent Andreas Horn. So könnten Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 73 des Thüringer Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. „Wir unterscheiden danach fahrlässig, grob fahrlässig und mit Vorsatz und entsprechend hoch sind die Strafen. Ein Bußgeld muss Eindruck machen und eine abschreckende Wirkung haben“, so Horn. Gewerbetreibende könnten da nicht mit Nachsicht rechnen. Horn: „Die Zeit für Appelle ist vorbei. Wir müssen jetzt handeln. Es geht hier letztlich, um den Schutz der Bevölkerung. Die Übertragungswege müssen verlangsamt werden.“

Auch in den Parks und auf den Spielplätzen wird die Stadt Erfurt ab morgen kontrollieren, ob die Allgemeinverfügung umgesetzt wird. Demnach sollen Menschenansammlungen vermieden und Mindestabstände zischen den Menschen eingehalten werden. „Wenn wir sehen, dass in Parks Partys gefeiert werden, dann werden unsere Ordnungskräfte beim ersten Mal noch appellieren, das zu unterlassen. Wenn sie ein zweites Mal kommen und nichts ist passiert, dann werden wir alle uns zu Verfügung stehenden Sanktionen ausschöpfen“, drohte Ordnungsdezernent Horn.

Insgesamt seien 30 städtische Mitarbeiter im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, die im Zweischichtsystem die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren. „Wir werden den Außendienst des Bürgeramtes in den nächsten Tagen aber noch aufstocken, in dem wir Mitarbeiter aus anderen Ämtern umsetzen“, kündigte Oberbürgermeister Andreas Bausewein an. Wie Andreas Horn ankündigte, soll es auch weiterhin gemeinsame Streifen von Bürgeramt und Polizei geben. „Kontrollieren können wir aber nur den öffentlichen Bereich. Wir appellieren deshalb an alle Erfurterinnen und Erfurter, die Regeln auch im privaten Bereich einzuhalten.“