Tests bei symptomatischen Verdachtsfällen und medizinischem Personal mit Symptomen haben Priorität

25.03.2020 13:42

Angesichts der steigenden Nachfrage nach Tests auf Sars-CoV-2 macht Gesundheitsministerin Heike Werner heute in Erfurt auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufmerksam, anhand derer Testungen auf eine Covid-19-Erkrankung priorisiert durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund begrenzter Testkapazitäten sollen sie aufzeigen, welche Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung prioritär getestet werden müssen.

Das Robert-Koch-Institut hat die klinisch-epidemiologischen Kriterien zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen noch einmal überarbeitet und gestern (24. März) aktualisiert herausgegeben.

Demnach sind folgende Personengruppen vorrangig zu testen:

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung und Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall (in diese Gruppe fallen auch Reiserückkehrer aus den von dem RKI ausgewiesenen Risikogebieten)
  • Personen mit Hinweisen auf eine virale Lungenentzündung
  •  medizinisch oder pflegerisch tätige Personen und auch Zugehörige einer Risikogruppe, die keinen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten, aber Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigen.

Gesundheitsministerin Heike Werner betont: „Es ist nicht möglich, sich „frei“ zu testen. Ein negativer Test sagt nicht zwangsläufig aus, dass keine Infektion vorliegt – gerade zu Beginn der Inkubationszeit sind oft nur sehr wenige Viren in den oberen Atemwegen vorhanden, sodass der Test häufig negativ ausfällt. Symptome können aber im weiteren Verlauf der Inkubationszeit jederzeit auftreten und der Test somit später positiv ausfallen. Deshalb wird im Allgemeinen die Testung von Menschen ohne jegliche Symptomatik vom Robert-Koch-Institut auch nicht empfohlen. Daher ist es so wichtig, dass symptomatische Personen mit bestimmten Kriterien prioritär getestet werden, um bei diesen rasch die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Es geht darum, besonders gefährdete Gruppen, schwer erkrankte und besonders auch medizinisch und pflegerisch tätige Personen vorrangig zu testen, die tatsächlich Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen. Wichtig ist dabei eine vorherige medizinisch begründete Zuweisung nach telefonischem Kontakt mit der Hausärztin oder dem Hausarzt oder über die 116 117.“

Wegweisend für die Priorisierung von Sars-CoV-2-Laboruntersuchungen sind die o. g. klinisch-epidemiologischen Kriterien.

Hintergrund

Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von Covid-19 aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln vorzubeugen.

Als wichtigste vorbeugende Maßnahmen gelten:

  • nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
  • Häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife,
  • Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge
  • Verwendung von Einmaltaschentüchern
  • Einhalten der Abstandsegeln

Vorgehen nach einem Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall

  •  Nach Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall besteht ein Ansteckungsverdacht.
  •  Bei einem Ansteckungsverdacht erfolgen Maßnahmen der Quarantäne.
  • Die Inkubationszeit, in der die Infektion in Erscheinung treten kann, beträgt bis zu 14 Tage. Das Auftreten von Symptomen wird während der Quarantäne abgewartet.
  • Bei asymptomatischen Personen ist in den ersten Tagen nach der Ansteckung eine Diagnostik nicht sinnvoll, da in diesen Fällen das Virus oft noch nicht nachweisbar ist.
  • Bei Auftreten erster Symptome ist eine labordiagnostische Abklärung sinnvoll.
  • Die meisten Infektionen können etwa zwischen dem 4. und dem 7. Tag nach Ansteckung festgestellt werden. Ein Testen kurz nach erfolgtem Kontakt ist daher nicht sinnvoll.