Rechtsanspruch auf Sozialticket bleibt

01.04.2020 10:54

Das Erfurter Sozialamt weist darauf hin, dass das „Sozialticket“ auch in Corona-Zeiten gültig ist. Alle Inhaber eines Sozialausweises haben einen Rechtsanspruch.

Allerdings können die 20 Euro Zuschuss zum Monatsticket des ÖPNV derzeit wegen der Kontaktsperre nicht ausgezahlt werden. „Wir arbeiten an einer Lösung, wie wir nach dem 19. April die Rückzahlung für März und evtl. auch Februar bewerkstelligen können“, heißt es aus dem Sozialamt. Gerüchte, dass die Auszahlung ganz entfalle oder sich weit ins Jahr hin verschiebe, seien falsch. Bisher war es so, dass Berechtigte sich jeweils am Monatsanfang den Zuschuss für die EVAG-Monatskarte des vorangegangenen Monats beim Sozialamt auszahlen lassen konnten.