Wie geht es ab Montag weiter?

17.04.2020 12:57

Nachdem sich am Mittwoch die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einer Videoschaltkonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise und den Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt hat, fragen sich viele: Wie geht es nun weiter?

Landesregierung arbeitet an neuer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus

Wer darf wann wieder öffnen? Wann gehen die Kinder in die Schule oder Kita? Wann haben Behörden wieder normal geöffnet?

Die Thüringer Landesregierung hat nach der Videokonferenz den Kabinetts-Beschluss gefasst, die Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung auf der Grundlage der Empfehlungen anzupassen. „Wie das genau in den einzelnen Bereichen aussieht und wie das regional umzusetzen ist, darüber müssen die Ministerien jetzt beraten. Vieles, was im Kabinettbeschluss festgeschrieben wurde, muss jetzt noch konkretisiert werden und wird dann in einer neuen Verordnung des Landes festgeschrieben“, so Erfurts Beigeordneter Steffen Linnert.

Was bedeutet das zum jetzigen Zeitpunkt für Erfurt konkret?

Die Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, die noch einige Abweichungen zur jetzigen Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vorsah, verliert am Sonntag, dem 19. April, 24:00 Uhr ihre Gültigkeit. Die Stadt wird im Einzelfall entscheiden, wie mit den bisherigen Abweichungen vorgegangen werden kann. Im Übrigen legt bis auf Weiteres die neue Verordnung des Freistaats Thüringen die Regeln fest. Diese ist nach ihrer Ausfertigung auf der Internetpräsentation des Freistaats Thüringen nachzulesen.

Grundsätzlich gilt laut Kabinettsbeschluss des Freistaats Thüringen u. a. folgendes:

Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ab dem 27. April 2020 wieder öffnen:

  • Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken
  • unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden, KFZ-Händler
  • ab dem 4. Mai 2020 Friseurbetriebe, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten

Großveranstaltungen werden bis 31. August 2020 untersagt.

Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.

Thüringen wird ab dem 27. April 2020 den Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufnehmen. Dabei beginnen wir mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten.

Auch die Kindertagesbetreuung wird im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Der Gesundheitsschutz für Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher prägt dabei die Vorgehensweise. Die frühzeitige Information der Eltern wollen wir gewährleisten.

Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden in Thüringen Bibliotheken und Archive zur Öffnung zugelassen und ab dem 27. April 2020 folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet:

  • Zoologische und Botanische Gärten, Freilichtmuseen
  • Galerien, Museen und Ausstellungshallen, zusätzlich mit der dringenden Empfehlung der Nutzung des von Mund-Nasen-Schutzes.

Die Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2 wird zunächst bis zum 4. Mai 2020 verlängert.