Sicherheits- und Hygienevorschriften für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht an der Musikschule

23.06.2020 14:51

Seit dem 18. Mai 2020 ist die Musikschule wieder für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht geöffnet.

Für den Besuch dieser Unterrichtsangebote gelten folgende Sicherheits- und Hygienevorschriften

Kind mit Lehrer am Klavier
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/L. Hartmann
  • Das Betreten der Schule ist nur Schülern/-innen gestattet, Begleitpersonen haben nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel zur Begleitung von Schülern/-innen mit Behinderungen) Zutritt.
  • Die Gebäude sind nur einzeln und im gebotenen Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu betreten.
  • In den Gebäuden der Musikschule besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Während des Unterrichtes besteht keine Pflicht zum Tragen eines solchen Schutzes, außer beim Unterricht in den Fächern Klavier, Keyboard und Orgel.
  • Zum Unterricht sind von allen Schülern/-innen eigene Instrumente mitzubringen (außer Klavier, Keyboard, Orgel, Schlagzeug), im Fach Schlagzeug eigene Sticks.
  • Die Flure und Treppen werden wie folgt genutzt:
    • rechtsseitig Eingang und Aufgang,
    • linksseitig Ausgang und Abgang.
  • Die Toiletten sind einzeln zu benutzen.
  • Eventuelle Wartezeiten sind außerhalb der Gebäude der Musikschule zu verbringen.